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Jakob Blankenburg
SPD
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Frage von Ewa S. •

Werden Sie sich nach den neuesten Enthüllungen durch correctiv.org für die Prüfung eines AfD-Parteiverbots durch das Bundesverfassungsgericht einsetzen?

Sehr geehrter Herr Blankenburg,
mit großer Sorge verfolge ich schon seit ein paar Jahren die Aktivitäten der AfD und bin nach dem neuesten Investigativreport von correctiv erschüttert über den offen gelebten Faschismus in Deutschland. Ich bitte Sie um eine eindeutige Positionierung in der Debatte und freue mich von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Ewa S.
21354 Bleckede (Garlstorf)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.

vielen Dank für Ihre Nachricht!

Auch mir bereitet der Rechtsruck in Deutschland und der Aufstieg der AfD große Sorgen, gerade auch vor dem Hintergrund der Enthüllungen von „Correctiv“. Ich habe mich daher in den letzten Wochen und Monaten mit vielen Jurist*innen und Politikwissenschaftler*innen zum Thema Parteienverbot ausgetauscht.

Die Hürden für das Verbot einer Partei sind in Deutschland sehr hoch. Das hat nicht zuletzt auch der 2017 gescheiterte zweite Antrag auf ein Verbot der NPD gezeigt. So muss nach dem Grundgesetz unter anderen nachgewiesen werden, dass eine Partei in ihrer Gesamtheit unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt und diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen wird.  Die Einstufung der AfD als „Beobachtungsobjekt“ durch den Bundesverfassungsschutz reicht hierfür als Grundlage nicht aus. Wenn wir eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD vor das Bundesverfassungsgericht bringen, muss ein solcher Antrag aber aus meiner Sicht wasserdicht sein. Ich fürchte nämlich, dass ein gescheitertes Verbotsverfahren der Partei und ihren menschenverachtenden Positionen mehr Legitimation verleihen würde. Seien Sie aber versichert, dass die SPD-Fraktion einen Antrag auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD hinwirken wird, sobald genug Beweise für die Erfüllung der Voraussetzungen eines Parteiverbots vorliegen.  Das ist auch unsere Pflicht als Mitglieder des Deutschen Bundestages.

Bis dahin lohnt es sich meiner Meinung nach aber auch über eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einzelner Landesverbände der AfD nachzudenken. Schließlich haben die jeweiligen Verfassungsschutzämter bereits die Landesverbände in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen als gesichert rechtsextrem eingestuft. Inwiefern hier ein Antragsverfahren möglich ist, wird derzeit ausgelotet.

Für mich steht fest: Der Hass und die Hetze der AfD haben keinen Platz in unserer Gesellschaft. Der Aufstieg der AfD ist eine Gefahr, der wir nur vereint begegnen können. Dafür braucht es nicht nur den Einsatz der demokratischen Parteien, sondern auch eine engagierte Zivilgesellschaft. Selbst ein Verbot der AfD wird den Rechtsruck in Deutschland nicht schlagartig zurückdrehen. Wir müssen uns gemeinsam für eine vielfaltige Gesellschaft und unsere liberale Demokratie stark machen!

Mit besten Grüßen

Jakob Blankenburg

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