Werden Sie sich dafür einsetzen die geplanten Kürzungen und Änderungen beim Elterngeld zu stoppen?
Sehr geehrter Herr Blankenburg,
die geplanten Änderungen beim Elterngeld bedeuten faktisch eine Bevormundung welcher Elternteil wie viele Monate nehmen MUSS und somit, dass Frauen z.B. ungewollt nicht so stillen können wie sie möchten, weil sie bereits früher wieder arbeiten gehen müssen. Die finanzielle Realität sieht oft so aus, dass Männer häufig mehr verdienen als Frauen (Gender Pay Gap, höherer Teilzeitumfang, da Frauen nach wie vor mehr Carearbeit leisten, usw.). Daher können oft die geplanten Monate gar nicht so genommen werden, dass 12 Monate Elterngeld ausgeschöpft werden können. Wollen Sie dafür stimmen, den Eltern vorzuschreiben, wer wie lange beim Baby ist und sie so häufig in finanzielle Bedrängnis bringen? Ganz abgesehen davon, dass Betreuungsplätze für unter Einjährige quasi nicht existieren?! Mein Mann&Ich (Personaler+Lehrerin mit jungem Kind+Hauskredit) werden uns so nicht für ein zweites Kind entscheiden können, obwohl wir es uns wünschen. Wie werden Sie stimmen? Gruß
Sehr geehrte Frau J.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
In den vergangenen Monaten kursierten zahlreiche Gerüchte über die Weiterentwicklung des Elterngeldes. Anfang Juli wurde nun bekannt, dass der Gesetzesentwurf des Bundesfamilienministeriums vorsieht, die Bezugsdauer des Elterngeldes von bisher 14 auf zwölf Monate zu verkürzen. Dabei sollen beide Elternteile künftig mindestens drei Monate Elterngeld beziehen. Gleichzeitig ist vorgesehen, den Mindestbetrag auf 330 Euro und den Höchstbetrag auf 1.900 Euro anzuheben.
Eine Erhöhung des Mindest- und Höchstbetrages ist längst überfällig, und auch die stärkere Einbeziehung gerade von Vätern in die Erziehungsarbeit halte ich grundsätzlich aus Gleichstellungsgründen für richtig. Trotzdem muss man bei der Umstellung der Bezugsmonate vorsichtig sein.
Denn: Leistungskürzungen würden insbesondere Familien mit kleinem Einkommen treffen, die es sich oft nicht leisten können, wenn die hauptverdienende Person, eben immer noch häufig die Väter, über mehrere Monate hinweg nur ein Elterngeld erhält. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz erst ab dem ersten Geburtstag des Kindes besteht und in der Regel erst noch eine Eingewöhnungsphase notwendig ist. Dadurch könnten zeitliche Lücken in der Betreuung entstehen.
Wie jedes Ministerium hat auch das Bundesfamilienministerium eine Sparvorgabe erhalten auf Grund der Konjunkturschwäche. Wenn Kürzungen beim Elterngeld daher also notwendig sind, dann sollten diese vor allem die oberen zehn Prozent der Einkommen betreffen. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 100.000 Euro können wir uns zum Beispiel einen Pauschalbetrag von 1000 Euro vorstellen.
Allerdings stehen die Verhandlungen noch am Anfang. Derzeit wird die Reform noch auf Regierungsebene beraten, und anschließend im Deutschen Bundestag weiterbehandelt. Meine Fraktion wird sich auf allen Ebenen für eine Reform des Elterngeldes, die auch trägt.
Mit freundlichen Grüßen
Jakob Blankenburg

