Wieso überlassen Sie es nicht den Arbeitgebern zu entscheiden ob sie eine AU ab Krankheitstag eins benötigen oder nicht? Dies ist nämlich schon lange möglich.
Sehr geehrter Herr R.,
ich bedanke mich, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich gewendet und mir Ihre Sorgen geschildert haben.
Die im Reformpaket vorgestellten Vorschläge werden zu Recht öffentlich diskutiert. Uns ist bewusst, dass sie betroffenen Personen und Arbeitnehmenden viel abverlangen. Das betrifft insbesondere die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sowie die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Krankheitstag. Diese Verschärfung ist das Ergebnis eines Kompromisses mit unserem Koalitionspartner. Mit dieser Lösung ist es uns gelungen, den ursprünglichen Vorschlag der Union zur Einführung eines Karenztages abzuwenden.
Meine Kolleginnen und ich werden uns für einen pragmatischen Umgang mit dieser Regelung einsetzen. Dabei soll gelten, dass in Betrieben, in denen bereits durch die Tarifpartner oder eine Betriebsvereinbarung andere Fristen festgelegt worden sind, diese weiterhin gelten.
Darüber hinaus werden wir uns dafür stark machen, dass sich niemand krank in die Arztpraxis begeben muss, die AU-Bescheinigung soll auch rückwirkend vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin ausgestellt werden können, so würde nicht automatisch am ersten Krankheitstag ein Arztbesuch erforderlich sein.
Die geplanten Reformen gehen nun ins parlamentarische Verfahren, bevor sie in Kraft treten können.
Ich danke Ihnen für Ihren wertvollen Impuls.
Mit freundlichen Grüßen
Jakob Blankenburg

