Wieso wird die Psychotherapie dermaßen beschnitten?
Sehr geehrter Herr Blankenburg, wie kann es sein, dass die Psychotherapie dermaßen beschnitten wird? Es handelt sich nicht um eine Dienstleistung und kann auch nicht gestrafft werden. Ein Patient benötigt seine Zeit und es ist auch nicht möglich, mehr Patienten in der gleichen Zeit zu behandeln oder etwas zu delegieren! Ist in Zukunft alles nur noch den Privatpatienten vorbehalten? Eine Psychologin/Psychologe steckt viel Zeit und für die 4-jährige Ausbildung zum Psychotherapeuten viel, viel Geld und Herzblut in ihren/seinen Beruf! Die Entscheidung dieser gewählten Regierung ist, gelinde gesagt, katastrophal! Mit all Ihren Entscheidungen treiben Sie die Wählerinnen und Wähler in die Arme der AfD. Sehen Sie alle das eigentlich nicht? Schauen Sie nicht weit in die Zukunft? Ich bin maßlos enttäuscht von allem! Ich wünsche mir, dass ein Umdenken stattfindet, denn auch die Eile der Entscheidung sagt doch alles. Mit freundlichen Grüßen Christine B.
Sehr geehrte Christine B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur Reform des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, in der Sie die Sorgen hinsichtlich der zukünftigen ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung schildern.
Nach einem intensiven Verhandlungsprozess wurde der finale Gesetzentwurf am 10. Juli sowohl vom Bundestag als auch am selben Tag vom Bundesrat verabschiedet.
Auch wenn das Gesetz Einschnitte für Patientinnen und Patienten sowie für alle Leistungserbringer im Gesundheitssystem bedeutet, war es wichtig, zügig und entschlossen zu handeln, um die Stabilität unseres Gesundheitssystems zu sichern und das drohende Finanzierungsloch der gesetzlichen Krankenkassen zu schließen. Das ist uns gelungen und so können die drohenden GKV-Beitragserhöhungen vermieden werden.
Unser Ziel als SPD-Bundestagsfraktion war es dabei stets, dem notwendigen Einsparbedarf gerecht zu werden, ohne einseitige Belastungen einzelner Leistungserbringer und vor allem ohne die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gefährden.
Das verabschiedete Gesetz stellt eine tragfähige Lösung dar, indem es eine faire Verteilung der notwendigen zusätzlichen Lasten zwischen allen Akteuren im Gesundheitswesen sicherstellt.
Hervorzuheben ist, dass wir durch intensive Nachverhandlungen zusätzliche Bundesmittel mobilisieren konnten, um die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie die Ärztinnen und Ärzte spürbar zu entlasten.
Dies gelingt vor allem durch eine deutliche Anhebung der Bundeszuschüsse für versicherungsfremde Leistungen. Insbesondere bei der Übernahme der Beiträge für Grundsicherungsempfängerinnen und -Empfänger leistet der Bund einen zentralen Beitrag dazu, die Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu mindern und diese wichtige Versorgung konsequent als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen.
Für den Bereich der psychotherapeutischen Versorgung gilt: Psychotherapie ist keine Luxusleistung, sondern eine unverzichtbare Säule der Gesundheitsversorgung. Auch wenn die Überführung der psychotherapeutischen Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) ein Schritt zur Stabilisierung des GKV-Systems ist, hat die Diskussion deutlich gemacht, dass in diesem speziellen Feld dringender Reformbedarf besteht, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Praxen zu sichern.
Als SPD-Bundestagsfraktion nehmen wir diese Sorgen sehr ernst. Wir haben uns daher gemeinsam mit unserem Koalitionspartner dazu verpflichtet, unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, notwendige Nachbesserungen rechtssicher zu verankern. Zudem wurde mit dem Koalitionspartner vereinbart, dass bereits begonnene Behandlungen über den Jahreswechsel 2026/2027 und darüber hinaus ohne Unterbrechung fortgeführt werden können. Für besonders vulnerable Patientengruppen bleibt die extrabudgetäre Vergütung erhalten. So werden Leistungen für u.a. Kinder und Jugendliche auch künftig ohne Beschränkungen vergütet. Darüber hinaus wird die gemeinsame Selbstverwaltung beauftragt festzulegen, in welchen Fällen Behandlungen künftig prioritär aufgenommen und weiterhin extrabudgetär vergütet werden.

