
Bezüglich der Nominierung von Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf betone ich, dass ich sie für die richtige Kandidatin halte. Sie ist eine herausragende Verfassungsjuristin, die über umfangreiche Erfahrung und Expertise im Bereich der Grundrechte und Verfassungsrechtsprechung verfügt. Ihre Positionen zu verschiedenen juristischen und gesellschaftlichen Themen vertritt sie stets unaufgeregt, sachlich und kompetent. Genau solche Persönlichkeiten brauchen wir in unseren höchsten Verfassungsorganen.