Den Einsatz der biometrischen Gesichtserkennung halte ich deshalb für rechtlich zulässig und im Sinne einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung für tatsächlich geboten, um dadurch Schwerstverbrecher aus dem Verkehr zu ziehen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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