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Ingo Wellenreuther
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Frage von Gabriel Z. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Gabriel Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

Was hat die Regierung getan, damit Winnenden und Erfurt nicht wieder vorkommen?
Insbesondere: wieso ist es immer noch erlaubt, dass Hobbyschuetzen sowohl Munition als auch Waffen zu Hause lagern duerfen? Es waere doch ein extrem einfaches und sehr zielfuehrendes Mittel, gesetzlich zu regeln, dass entweder das eine oder das andere in einem stattlich kontrollierten Safe, z.B. im Schützenverein, aufbewahrt wird.
So weit ich informiert bin, ist das bei der Polizei z.B. ganz selbstverständlich.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr G. Zachmann.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zachmann,

vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworte.

Das Waffenrecht wurde in den letzten Jahren mehrfach verschärft. Die Vorschriften für eine sichere Aufbewahrung sind im geltenden Waffenrecht streng und detailliert geregelt. Sie finden beispielsweise hier eine Übersicht über die Regelungen: http://www.bva.bund.de/DE/Aufgaben/Abt__III/OeffentlicheSicherheitAuslaender/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Download/merkblatt__waffenaufbewahrung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/merkblatt_waffenaufbewahrung.pdf

Die letzte Änderung des Waffenrechts erfolgte im Jahr 2009 als Reaktion auf den schrecklichen Amoklauf in Winnenden. Dabei wurde insbesondere beschlossen:

- Die Möglichkeit von verdachtsunabhängigen Kontrollen hinsichtlich einer korrekten Aufbewahrung
- Verstöße gegen Aufbewahrungsregeln wurden unter Strafe gestellt (zuvor nur bußgeldbewehrt)
- Prüfung, ob Bedürfnis für Waffenbesitz besteht, kann öfter durchgeführt werden
- Bundesinnenministerium kann höhere Anforderungen an die Sicherungssysteme bzgl. Waffenschränken usw. per Rechtsverordnung erlassen
- Ein nationales computergestütztes Waffenregister, das die Daten der 570 Waffenbehörden in den Ländern zusammenführt

Gegen ein zentrales Aufbewahren im Schützenverein wird angeführt, dass auch dort keine 100%ige Sicherheit gewährleistet werden kann und ein derartiges Aufbewahren von sehr vielen Waffen an einer Stelle im Falle des Missbrauchs oder Diebstahls auch sehr negative Folgen haben kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB