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Ingo Wellenreuther
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Frage von Ingrid L. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Ingrid L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

soeben habe ich Ihre Rede im Deutschen Bundestag zum Thema "Parteispendengesetz"
gesehen.
Was sind Ihre Argumente dagegen, die Spendenhöhe pro Spender und Jahr auf maximal 100.000,- € zu begrenzen?
Mir scheint das ein akzeptabler (eher noch zu hoher) Betrag.
Sie haben Ihren politischen Gegnern Heuchelei unterstellt.
Ist es dann nicht auch heuchlerisch, so zu tun, als sei eine Spende in Höhe von 1.000.000.- € nicht geeignet, Einfluß zu üben?

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Linke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Linke,

vielen Dank für Ihre Frage.

Für mich ist bei Großspenden an Parteien das entscheidende Merkmal die Transparenz, d. h. der Wähler soll wissen, wer welcher Partei Spenden zukommen lässt. Nach dem Parteiengesetz werden Spenden über 50.000 Euro in Bundestagsdrucksachen zeitnah veröffentlicht und auf der Webseite des Bundestags übersichtlich und für jeden einsehbar sofort dargestellt (http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/fundstellen50000/2010/index.html). Da Transparenz bei Großspenden nach dem geltenden Recht vollumfänglich gegeben ist, sehe ich keinen Sinn darin, Spenden der Höhe nach zu begrenzen.

Hinsichtlich Ihrer Aussage zur möglichen Beeinflussung von Parteien meine ich, dass Ihr Ansatz verkehrt ist: Ein Spender unterstützt eine Partei deshalb, weil sie politische Ideen und Ziele verfolgt, die mit den Interessen des Spenders übereinstimmen. Dies ist im Interessensstreit einer parlamentarischen Demokratie erlaubt und notwendig. Auch das Bundesverfassungsgericht sieht Parteispenden ausdrücklich als eine Form zulässiger Interessenwahrnehmung und der politische Teilhabe an und begrüßt diese, weil sie Ausdruck einer Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft sind.

Ja, ich halte es in der Tat für heuchlerisch, wenn Die Linke oder die Grünen Parteispenden pauschal als anrüchig "verurteilen", obwohl beispielsweise die Grünen gerne Großspenden aus der Solar- und Windenergiebranche annehmen oder obwohl das Verwaltungsgericht in Berlin im Januar 2010 festgestellt hat, dass die Linke gegen das Transparenzgebot des Parteiengesetzes verstoßen hat, weil sie eine Spende in Höhe von 146.000 Euro im Landtagswahlkampf Rheinland-Pfalz 2006 nicht im Rechenschaftsbericht angegeben hatten.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB