Bei Mitarbeitern von Abgeordneten gilt nicht die gleiche Sachlage wie für Abgeordnete selbst bzw. Funktionsträger öffentlicher Wahlämter in Politik und Verwaltung. Eine Karenzzeit für Mitarbeiter von Abgeordneten, wenn diese von der Politik in die Wirtschaft wechseln wollen, ist aus meiner Sicht schwierig durchsetzbar, da die Tätigkeitsfelder der Mitarbeiter in der Regel nicht Gegenstand des öffentlichen Interesses sind.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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