Mit der in den letzten Jahren bereits erfolgten Ausweitung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder (sogenannte Mütterrente I und II) von ursprünglich einem auf jetzt zweieinhalb Jahre ist hier schon eine sehr kostenträchtige Verbesserung der Anerkennung der Kindererziehung erfolgt.
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