Den besonderen Belangen schwerbehinderter Menschen wird außerdem dadurch Rechnung getragen, dass die möglichen Abschläge auf die Rente bei einem vorgezogenen Rentenbeginn auf max. 10,8 Prozent begrenzt sind.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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