
Angelegenheiten, die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger betreffen, fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
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Angelegenheiten, die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger betreffen, fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Gesetzesentwurf „zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt.
Hierfür haben wir den sogenannten „Jobturbo“ entwickelt. Durch eine intensivere Betreuung durch die Jobcenter und weitere Maßnahmen, wie z.B. die Einrichtung von Matchingformaten mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sollen Geflüchtete schnell in Arbeit und Gesellschaft integriert werden und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.
Die Petition, die die Möglichkeit einer abschlagsfreien Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab einem Alter von 60 Jahren fordert, wurde dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom Petitionsausschuss im April 2023 überwiesen.
Ich kann Ihre Kritik grundsätzlich verstehen. Es ist allerdings wichtig, zunächst nachzuvollziehen, wie es zu dieser Unterscheidung gekommen ist.
Selbstverständlich werden alle Erwerbsminderungsrenten zusätzlich im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung erhöht.