(...) Allerdings muss man die Hintergründe der Einreisenden betrachten, denn viele der damals Eingereisten fallen unter den Schutz der von Deutschland unterschriebenen Genfer Flüchtlingskonvention, die eine strafrechtliche Verfolgung der Schutzsuchenden untersagt. Letzteres ergibt sich auch aus den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes, welches in diesen Fällen Anwendung findet. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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