(...) Ich gebe zu, die Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ist nicht einfach. Da Betriebseinnahmen und -ausgaben bei Antragstellung noch nicht bekannt sind, kann über den Anspruch zunächst nur vorläufig auf Grundlage der Schätzung entschieden werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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