Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz haben wir die Situation für unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Hilfebedürftigen in der Sozialhilfe, aber auch in der Eingliederungshilfe und dem Sozialen Entschädigungsrecht allerdings bereits wesentlich verbessert. Verdienen die betroffenen Unterhaltsverpflichteten im Jahr bis zu 100.000 Euro, sind sie nicht mehr zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.

