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Hubertus Heil
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Frage von Dietmar S. •

Warum bekommen EM-Rentner,die eine geringe Rente vor dem Jahre 2001 beziehen,keine Zurechnungszeit angerechnet?

Man muss doch auch den bis zur EM-RENTE erworbenen Verdienst in seinen Berufsjahren bemessen.Leute,die bis dato viel verdient haben u.somit eine höhere Rente bekommen,sind nicht so sehr auf eine Zurechnungszeit angewiesen.Auch die nicht,denen eine solche Zurechnungszeit zusteht.All die EM-REntner,die vor 2001 eine geringe Rente bekommen,schauen in die Röhre.Wo ist da die Logik? Dietmar S..

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Eine Zurechnungszeit erhalten auch Erwerbsminderungsrenten, die vor 2001 begonnen haben. An dieser bereits enthaltenen Zurechnungszeit ist auch keine Änderung vorgenommen worden. Neu seit Juli 2024 ist ein Zuschlag in Höhe von 4,5% bzw. 7,5%, der Rentnerinnen und Rentnern mit einer Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, die zwischen 2001 und 2018 begonnen hat.

Hintergrund ist Folgender: Am 1. Januar 2001 traten verschiedene Regelungen in Kraft. Diese stellten unter anderem durch die Einführung von Abschlägen einen weitreichenden Einschnitt in das bis dahin geltende Recht dar. Seither hatten sich die durchschnittlichen Zahlbeträge der Erwerbsminderungsrenten im Laufe der Jahre nach und nach verringert. 

Versicherte, deren Erwerbsminderungsrente vor dem Jahr 2001 begonnen hat, mussten dagegen keine Abschläge bei ihrer Rente hinnehmen und beziehen seither eine ungekürzte Rente. Der Zuschlag auf wirkt daher zielgerichtet bei denjenigen, deren Erwerbsminderungsrenten besonders niedrig sind und die von den gesetzlichen Änderungen seit 2001 besonders betroffen waren. 

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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