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Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD

Die jährliche Rentenanpassung orientiert sich entsprechend dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich an der Lohnentwicklung der Beschäftigten.

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Antwort 05.09.2024 von Hubertus Heil SPD

Bürgergeld wird grundsätzlich - bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen - für erwerbsfähige Menschen gezahlt. In einer WfbM sind Menschen mit Behinderung tätig, weil sie aktuell nicht erwerbsfähig sind, aber für eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden.

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Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD

Im Zentrum der aktuellen Arbeitsmarktpolitik steht die Fachkräftesicherung.

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Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD

Ziel ist es, dass künftig weniger Erwerbseinkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird.

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Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD

Auch ich halte es für richtig, bei Witwen- und Witwerrenten stärkere Anreize für die freiwillige Aufnahme oder die Ausweitung einer bestehenden Erwerbstätigkeit zu schaffen.

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Antwort 05.09.2024 von Hubertus Heil SPD

Die monatlichen Leistungen der Grundsicherung sind im Voraus des Monats zu erbringen, für den ein Anspruch besteht, damit die Deckung der im betreffenden Monat entstehenden Bedarfe sichergestellt werden kann (vgl. § 44 Absatz 4 SGB XII). Die Rente wird hingegen - gleich einem Arbeitslohn - am Ende des Monats, für den der Anspruch besteht, ausgezahlt.