Frage von Kay N. • 19.07.2024
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SPD
• 02.10.2024

Wird der monatliche Betrag, der über die Grundsicherung zur Verfügung gestellt wird, in diesem Monat nicht vollständig verbraucht, so ist das Ersparte im nächsten Monat als Vermögen zu betrachten, welches durch den Vermögensschonbetrag vor einer Berücksichtigung geschützt ist.

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SPD
• 24.07.2024

Die Verbesserungen für Bestandsrentnerinnen und Bestandrentner gelten nur für Renten wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben. Wenn Ihr Lebensgefährte seit 1999 eine EM-Rente erhält, hat er keinen Anspruch auf den Zuschlag.

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