Sehr geehrter Herr Heil, wie wollen Sie die Honorar- und Gehaltsfrage für Deutsch als Fremdsprache-Dozenten in Integrationskursen lösen? Die Selbständigkeit der Dozenten soll abgeschafft werden.
Ausreichende Gehälter wollen dir Kursträger aber nicht zahlen. Deutschlehrer in Integrationskursen sollen für weniger als den Mindestlohn arbeiten.
Was nun?
MDR-Beitrag zum Thema:
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/integrationskurse-sprachschulen-lehrer-arbeiten-fuer-mindestlohn-festanstellung-100.html

Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Gute Arbeits- und Einkommensbedingungen sind für die Attraktivität des Berufs als Lehrkraft in Integrations- und Berufssprachkursen unerlässlich. Da die Ausgestaltung der Verträge zwischen den Lehrkräften und Kursträgern der privatrechtlich geschützten Vertragsautonomie unterliegt, haben allerdings weder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) noch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die selbst in keiner Rechtsbeziehung zu den von den Trägern beschäftigten Lehrkräften stehen, Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarungen.
Aus meiner Sicht sollten Arbeitsbedingungen durch branchenweite Tarifverträge geregelt werden. Der Abschluss eines Tarifvertrages muss aus der Branche heraus organisiert werden und liegt zunächst in der Verantwortung der zuständigen Tarifvertragsparteien.
Soweit es um den Erwerbsstatus (abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit) der Lehrkräfte geht, steht das BMAS mit den betroffenen Akteuren aus dem Bildungsbereich in einem Fachdialog zum Erwerbsstatus von Lehrkräften. Dieser hat zum Ziel, Lösungen dafür zu finden, dass Lehrkräfte weiterhin sowohl als Beschäftigte als auch als Selbstständige tätig sein können.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB