
(...) Es darf aber bei aller Kritik nicht übersehen werden, dass vom RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz auch Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner profitieren werden, die bereits eine Rente beziehen. Denn mit dem Gesetz wurde eine Haltelinie eingeführt, die sicherstellt, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 mindestens 48 Prozent beträgt. Hiervon werden alle Rentnerinnen und Rentner profitieren. (...)