
(...) Nach dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode ist beabsichtigt, die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, zu honorieren und ihnen über eine „Grundrente“ ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zu ermöglichen. Voraussetzung für den Bezug dieser „Grundrente“ soll außerdem eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung sein. (...)