(...) Zunächst möchte ich meinem Schreiben vorausschicken, dass die Auslegung der Rentengesetze und ihre Anwendungen im Einzelfall den zuständigen Rentenversicherungsträgern und im Streitfalle den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit obliegen. Ich bin von meiner Aufgabenstellung her nicht befugt, die Entscheidungen dieser Stellen im Einzelfall abzuändern oder aufzuheben. (...)
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