
(...) Die Höhe einer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die Lohnersatzfunktion hat, richtet sich vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. Je mehr Beitragsjahre vorliegen und je höher die versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen sind, desto höher ist die sich aus der jeweiligen individuellen Versicherungsbiografie berechnete Rente und umgekehrt (Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit). (...)