(...) Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (sog. Minijobs) unterliegen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sonderregeln. Sie sind in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei; von der Rentenversicherungspflicht können Minijobber sich befreien lassen (Opt-out). (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

