Anspruch auf Bürgergeld haben bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Personen, die erwerbsfähig sind. Das ist der Fall, wenn die betreffende Person mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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