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Hubertus Heil
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Frage von Markus K. •

Wird es bald eine Regelung zur Arbeitszeiterfassung geben, auf die Frau Schopper als Kultusministerin "sehnlichst wartet", wie sie auf eine Anfrage der SPD hin im Landtag von BW dargelegt hat?

Sehr geehrter Herr Heil,

wie Sie folgendem Dokument des Landtags von Baden-Württemberg

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17_7332_D.pdf

entnehmen können, versteckt sich Frau Heil bei der Arbeitszeiterfassung von Lehrern hinter Ihrer "Nichtleistung" oder "Nichtbeibringung" einer bundesweiten Regelung zur Arbeitszeiterfassung.

Ist dieses Verstecken Ihrer Meinung nach gerechtfertigt? Sind Sie derjenige, der den Schwarzen Peter in der Hand hält? Oder schiebt Frau Schopper Sie nur vor, um Ihr beharrliches Verweigern in Sachen Arbeitszeiterfassung zu rechtfertigen.

Das Arbeitszeitmodell für Lehrer hat mehr als 100 Jahre überdauert. Wäre es da nicht an der Zeit, geltendes Recht umzusetzen?

Besten Dank für Ihre Rückmeldung

Mit freundlichem Gruß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Als Bundesminister darf ich mich nicht in die Angelegenheiten der Länder einmischen. Grundsätzlich hat aber das Bundesarbeitsgericht verbindlich entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen. 

Die Frage, ob aufzuzeichnen ist, ist damit geklärt. Eine gesetzliche Ausgestaltung der Aufzeichnungspflicht im Arbeitszeitgesetz würde lediglich konkretisieren, wie genau aufgezeichnet werden muss. 

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB 

 

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