
(...) Sollte aus Ihrer Sicht die Entscheidung eines Sozialhilfeträgers der Nachprüfung im Verwaltungswege und vor den Sozialgerichten bedürfen, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Die Betroffenen und deren Bevollmächtigte können bei Bescheiden von den gegebenen Rechtsbehelfen (Widerspruch, Klage) Gebrauch machen, wenn sie der Meinung sind, dass die hier dargestellten Rechtsgrundlagen falsch angewendet oder eine Berechnung falsch durchgeführt wurde, und sich damit eine Überprüfung dieser Entscheidung sichern. (...)