
(...) Der Gesetzentwurf wurde am 14. August 2019 im Bundeskabinett verabschiedet und muss nun das weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen. Das bedeutet, dass der Bundesrat, also die qualifizierte Mehrheit der Bundesländer, und der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmen müssen. (...)