(...) Über die Schließung und Öffnung von personennahen Dienstleitungen, wie die Nagel-, Kosmetik- und Tattoostudios entscheiden die Bundesländer selbstständig. Es freut mich aber, Ihnen mitzuteilen, dass am 13. Mai der Betrieb in Nagel-, Kosmetik- und Tattoostudios wieder erlaubt wurde. (...)
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