Portrait von Hubertus Heil
Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 19.03.2025

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass Änderungen, die sich nachteilig auswirken, stets mit dem notwendigen Vertrauensschutz für diejenigen rentennahen Jahrgänge ausgestaltet wurden, die sich – wie im Fall Ihrer Frau – in ihrer Lebensplanung bereits auf die vorherige Rechtslage eingestellt hatten

Portrait von Hubertus Heil
Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 20.02.2025

Ein Arbeitgeber hat auf Verlangen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur für Arbeit alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können

Portrait von Hubertus Heil
Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 19.03.2025

Beiträge, die zum Aufbau einer Betriebsrente während des Erwerbslebens gezahlt werden, sind grundsätzlich steuerfrei, die Betriebsrente selbst wird dann besteuert. Weil das Erwerbseinkommen regelmäßig höher ist als das Einkommen während der Rente, ist dieses Prinzip der sog. nachgelagerten Besteuerung in aller Regel für die Betroffenen von Vorteil.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Hubertus Heil
Hubertus Heil
SPD
E-Mail-Adresse