
Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass Änderungen, die sich nachteilig auswirken, stets mit dem notwendigen Vertrauensschutz für diejenigen rentennahen Jahrgänge ausgestaltet wurden, die sich – wie im Fall Ihrer Frau – in ihrer Lebensplanung bereits auf die vorherige Rechtslage eingestellt hatten