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Die Antwort auf Ihre Frage lautet ja. Der Bezug von Bürgergeld schließt die Möglichkeit zur eigenständigen Beantragung einer Erwerbsminderungsrente nicht aus.
Es ist keine Abschaffung geplant, lediglich eine Anpassung der Altersgrenze von ursprünglich 63 auf 65 entsprechend der Geburtsjahrgänge findet gegenwärtig statt.
Meine politische Haltung ist klar: ich kenne kein Enkelkind, das seiner Großmutter nicht die Rente gönnt und ich kenne keine Großmutter, die möchte, dass Ihr Enkelkind keine wirtschaftliche Perspektive hat.