Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen: Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt. Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.
Die Antwort auf Ihre Frage lautet ja. Der Bezug von Bürgergeld schließt die Möglichkeit zur eigenständigen Beantragung einer Erwerbsminderungsrente nicht aus.
Die Witwenrente wird steuerlich daher nicht als „fremdes Einkommen“, sondern als Teil des persönlichen Gesamteinkommens behandelt. Dieses Vorgehen entspricht den allgemeinen Regeln des Einkommensteuerrechts.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die SPD nur dann Vertrauen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewinnt, wenn sie sichtbar in der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertritt.