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Antwort 22.06.2023 von Hubertus Heil SPD

Der Sozialstaat ist für jene da, die ihn brauchen. Das gilt für Bürgergeld-Empfänger*innen ebenso, wie für alle anderen – auch Beschäftigte.

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Antwort 12.07.2023 von Hubertus Heil SPD

In Ihrem Einzelfall dürfte sich folglich am bisherigen Leistungsbezug (Rente plus ergänzende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII) keine Änderung ergeben haben.

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Antwort 12.07.2023 von Hubertus Heil SPD

Das IAB bewertet das Coaching als wirksames Instrument zur Stabilisierung der Beschäftigung. Daher haben wir mit dem § 16k SGB II die „ganzheitliche Betreuung“ als eigenständiges Instrument zum 1. Juli 2023 im SGB II aufgenommen.

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Antwort 12.07.2023 von Hubertus Heil SPD

Der Staat ist aufgrund des Sozialstaatsprinzips verpflichtet, seinen mittellosen Bürgerinnen und Bürgern die Mindestvoraussetzungen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens erforderlichenfalls durch Sozialleistungen zu sichern (Existenzminimum).

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Antwort 12.07.2023 von Hubertus Heil SPD

Ein vollständiger Verzicht auf den Vermögenseinsatz im SGB XII wäre mit den sozialhilferechtlichen Prinzipien nicht in Einklang zu bringen.

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Antwort 16.07.2023 von Hubertus Heil SPD

Der neue pauschale Zuschlag schafft eine erhebliche Verbesserung für die betroffenen Rentenbeziehenden