Wer einen Antrag auf Bürgergeld stellt, ist u.a. verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu sich und den mit ihr bzw. ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Menschen zu machen und diese Angaben zu belegen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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