Antwort ausstehend von Hubert Faltermeier FREIE WÄHLER
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(...) nach meiner Ansicht hat der Landesgesetzgeber diesem Ziel durch die Kodifikation des allgemeinen Auskunftsrechts im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) bereits umfassend entsprochen Die mit dem Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern zum 30. Dezember 2015 in Kraft getretene, heute in Art. (...)