Warum existiert in Deutschland ein externes Weisungsrecht für Staatsanwaltschaften? Wie lässt sich das mit Gewaltenteilung vereinbaren?
Sehr geehrter Herr Aiwanger , Ich frag mich was Politiker im Bundestag davon abhält, zu VERSUCHEN, das Weisungsrecht für Staatsanwälte ABZUSCHAFFEN. Das schadet NICHT: Die Existenz des Weisungsrechts schadet aber der freien Gewaltenteilung. Es wird ermöglicht, dass bei Personen die gegen Gesetze verstoßen, durch Weisung vom INNENMINISTER, Ermittlungen einzustellen sind, oder? Können Sie Gründe gegen eine Abschaffung benennen? Können Sie erschließen, was nicht mehr von Staatsanwaltschaften zu Gericht angetragen und verfolgt werden wird? Mit freundlichen Grüßen, Siegfried K.

