Die jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen zum 1. Juli ist im Bayerischen Abgeordnetengesetz gesetzlich verankert und orientiert sich an der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung in Bayern.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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