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Hermann Otto Solms
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Frage von Rainer S. •

Frage an Hermann Otto Solms von Rainer S. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Solms,

warum werden heutzutage Gesetzesänderungen im Bundestag immer noch nach der Art "In Paragraf X wird in Satz 3 nach dem Wort abc das Wort def eingefügt."

Mal ganz ehrlich: So kann doch kein Mensch arbeiten! Für mich als Bürger ist es damit quasi unmöglich die Auswirkungen einer Gesetzesänderung zu erkennen und mich ggf. rechtzeitig an meinen Abgeordneten zu wenden.

Kann man das nicht so wie in einer Textverarbeitung machen, dass z.B. Entfernungen durchgestrichen und neu eingefügte Passagen unterstrichen werden, wobei immer der ganze Paragraf oder Absatz gedruckt wird. Das wäre doch wesentlich angenehmer zu verarbeiten.

Wir leben immerhin in 2008!

Danke und freundliche Grüße

Rainer Schmitz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schmitz,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die mir von www.abgeordnetenwatch.de übermittelt wurde und die ich gerne beantwortet habe.

Die Antwort finden Sie auf meiner Hompage http://www.hermann-otto-solms.de "Bürger fragen ...".

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, mir an meine E-Mail-Adresse hermann.solms@bundestag.de zu schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Hermann Otto Solms, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schmitz,

vielen Dank für Ihre Frage auf www.abgeordnetenwatch.de, die ich Ihnen hier gerne beantworte !

Für Ihre Kritik habe ich Verständnis, doch es gibt einen guten Grund, die Gesetzesänderungen genau so darzustellen, wie Sie es beklagen: Die Streichung oder der Austausch einzelner Worte in einem Gesetzestext hat den Sinn, dass Änderungen von jedem Bürger im Detail nachvollzogen werden kann. Dadurch ist eine genaue Dokumentation der gesetzgeberischen Tätigkeit sichergestellt. Wenn man bedenkt, wie viel Macht der Staat durch ein Gesetz entfalten kann, ist es sehr sinnvoll, wenn im Detail festgehalten wird, was wann durch wen wie geändert wurde. Ein einfaches "Überschreiben" des bisherigen Textes, wie Sie es in Ihrer E-Mail vorschlagen, würde dies nicht gewährleisten.

Seien Sie versichert, dass der Gesetzgeber stets bemüht ist, die Qualität der Rechtsvorschriften und die Bezeichnung von Artikelgesetzen klar zu strukturieren und in getrennten Entwürfen zu formulieren. Auch wenn die Änderungen nicht immer aus sich heraus verständlich sind, bietet die moderne IT-Technik jedem Interessierten die Möglichkeit, die Änderungen im Vergleich mit dem bestehenden Gesetzestext zu ermitteln und dann zu verstehen. Die Errungenschaften der Informations- und Datenverarbeitung haben die Transparenz des Gesetzgebungsprozesses deutlich verbessert.

Ich gebe Ihnen freilich Recht, dass der Gesetzgeber bzw. alle am Gesetzgebungsprozess Beteiligten auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Rechtsänderungen achten sollten.

Ihr

Hermann Otto Solms