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Hermann Otto Solms
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Frage von Katharina A. •

Frage an Hermann Otto Solms von Katharina A. bezüglich Frauen

Sehr geehrter Herr Solms,

ich engagiere mich seit längerem zum Thema Prostitution und Menschenhandel. Meine Frage an Sie, die ich auch allen anderen KandidatInnen stellen werde, und die für mich in der Tat stark wahlentscheidend sein wird:

Das Europaparlament hat 2014 auf Initiative der Abgeordneten Mary Honeyball eine Resolution verabschiedet, die allen Mitgliedsstaaten der EU die Übernahme des sogenannten Nordischen Modells empfiehlt (Kriminalisierung der Freier und Profiteure, Entkriminalisierung der prostituierten Personen, individuelle Ausstiegshilfen, Öffentlichkeitskampagnen usw.)
Im Gesetzgebungsprozess wurde dieser Politikansatz nicht berücksichtigt und ExpertInnen nicht angehört. Das neue Gesetz (ProstSchG) sieht nun eine Evaluation nach drei Jahren vor. Können die VertreterInnen des Nordischen Modells in Deutschland, sollten Sie MdB werden, mit Ihrer Unterstützung rechnen?
Dies meint konkret: Anhörung von Prostitutionsüberlebenden, NGOs die sich für das Nordische Modell einsetzen, ExpertInnen aus den Ländern, die hier führend sind, wie sich das in einem demokratischen Meinungsfindungsprozess gehört.Unabhängig davon würde mich Ihre persönliche Positionierung zur Thematik interessieren.
Im Voraus vielen Dank,

K. A.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau A.,

wir Freie Demokraten treten für die weltweite Ächtung und Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution ein. Strafverfahren gegen Menschenhändler können meist nur durch Aussagen der Opfer erfolgreich geführt werden; deshalb ist es wichtig, dass diese die Perspektive auf ein dauerhaftes Bleiberecht haben. Die Neuregelung des Aufenthaltstitels für Menschenhandelsopfer (§ 25 Abs. 4a AufenthG) hat hier für aussagebereite Opfer zu Verbesserungen geführt.

Auch unabhängig von der Aussagebereitschaft in einem Strafverfahren gibt es Gründe, die es rechtfertigen, dass ein Menschenhandelsopfer ein gesichertes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhält – etwa weil ihm bei der Rückkehr ins Heimatland Repressalien drohen oder wenn die Stabilisierung eines traumatisierten Menschenhandelsopfers im Heimatland nicht möglich erscheint. Die asyl- und aufenthaltsrechtlichen Regelungen ermöglichen es bei entsprechender Sachlage auch in solchen Fällen häufig, einen humanitären Aufenthaltstitel zu erhalten. Voraussetzung ist aber, dass die (oder auch der) Betroffene über diese Möglichkeiten Bescheid weiß und adäquat beraten wird. Es ist deshalb wichtig, dass spezialisierte Beratungsstellen für Menschenhandelsopfer bestehen und, soweit erforderlich, staatlich unterstützt werden.

Was ein Sexkaufverbot in Deutschland angeht, so würde dies unserer Auffassung nach bestenfalls zu einer leichten Verringerung der Zahl der in der Sexarbeit tätigen Frauen und Männer führen. Der Rest würde in die Kriminalität gedrängt werden und wäre dem (organisierten) Verbrechen schutzlos ausgesetzt. Die Entkriminalisierung der Sexarbeit und ihre berufliche Anerkennung erscheinen deutlich sinnvoller.

SexarbeiterInnen, die Ihren Beruf freiwillig ausüben, müssen vorurteilsfrei sämtliche Angebote des Arbeits-, Aus- und Fortbildungsmarktes zur Verfügung stehen, wenn Sie Ihren Beruf wechseln wollen. Dies gilt selbstverständlich auch für diejenigen, die in die Prostitution gezwungen wurden, hier sind aber in jedem Fall ergänzende Hilfsangebote notwendig. Hier ist eine Vielzahl von Maßnahmen notwendig, unter anderem psychologische Betreuung und leichtere Namensänderungen, Unterstützung bei Umzügen oder aber auch die erleichterte Erlangung von Aufenthaltstiteln.

Eine Evaluierung des ProstSchG halten wir für sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Otto Solms