
(...) Ungeachtet dessen muss sich die Strafjustiz natürlich im derzeitigen rechtlichen Rahmen stets bemühen, das Risiko von Fehlurteilen so gering wie möglich zu halten. Insgesamt bin ich aber davon überzeugt, dass es hier im Allgemeinen keine weitreichenden Änderung aktuell notwendig ist. (...)