(...) nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages sind Gesellschaften und Geschäftsführertätigkeiten, die ausschließlich das eigene Vermögen betreffen, nicht anzuzeigen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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