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Henri Schmidt
CDU
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Frage von Philipp z. •

Sehr geehrter Herr Schmidt, sind Sie der Auffassung, dass der Haftbefehl des IStGH gegen Netanjahu auch in Deutschland vollstreckt werden sollte?

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Antwort von
CDU

Guten Tag,

Als Mitglied des Deutschen Bundestages und Vertreter der CDU stehe ich klar zur internationalen Rechtsordnung und zur Bedeutung des Völkerrechts. Deutschland ist Vertragsstaat des Römischen Statuts und damit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt selbstverständlich auch für die Umsetzung richterlicher Entscheidungen, einschließlich etwaiger Haftbefehle.

Gleichzeitig ist mir bewusst, dass es sich bei der Ausstellung eines Haftbefehls durch den IStGH um eine hochsensible politische Angelegenheit handelt – insbesondere wenn sie gegen amtierende Staatsoberhäupter gerichtet ist. Ein solcher Schritt hat weitreichende diplomatische und sicherheitspolitische Folgen, die sorgfältig abgewogen werden müssen. In jedem Einzelfall ist zu prüfen, wie sich die Umsetzung einer solchen Maßnahme mit unseren außenpolitischen Interessen, internationalen Verpflichtungen und dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit vereinbaren lässt.

Grundsätzlich gilt: Deutschland nimmt seine völkerrechtlichen Verpflichtungen ernst. Sollte sich ein Haftbefehl des IStGH gegen eine Person richten, die sich auf deutschem Staatsgebiet aufhält, ist die Bundesregierung zur konkreten Einzelfallprüfung und gegebenenfalls zur Umsetzung entsprechend der Rechtslage verpflichtet.

Viele Grüße, Henri Schmidt

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