Guten Tag, mich interessiert Ihre Position zur abschlagsfreien Rente mit 63 bzw. 65 nach 45 Beitragsjahren. Außerdem Ihre Ansicht zum Thema Altersgrenze für den Nachtdienst (Nachtwachenpflicht).
Sehr geehrter Hr. Schmidt, ich wohne in Reinbek und bin bisher CDU-Wähler. Ich arbeite seit über 35 Jahren als Krankenpfleger im Schichtdienst und war auch bereits mit 18 Jahren im Zivildienst in der Pflege tätig. Mit Schrecken und Kummer habe ich von der geplanten Gesetzesänderung bzgl. der abschlagsfreien Rente für besonders langjährige Versicherte nach 45 Beitragsjahren gehört, von der ich, wie viele Pflegekräfte, direkt betroffen wäre. Gesundheitsprüfungen würde ich vermutlich bestehen, momentan und voraussichtlich/hoffentlich auch in 10 Jahren, wenn das Thema relevant wäre für mich. Trotzdem wären dann meiner Meinung nach die vielen Jahre im Schichtdienst in diesem auch emotional belastenden Beruf aus meiner Sicht mehr als genug. Außerdem ist für ältere Arbeitnehmer das Thema Nachtdienst in keiner Weise geregelt. Ich habe bereits jetzt im Alter von 55 Jahren massive Schlafstörungen. Dies ist bisher aber keine anerkannte Krankheit, die Nachtdienst ausschließt, selbst mit 67 Jahren.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die offenen Schilderungen aus Ihrem Berufsalltag.
Zunächst möchte ich Ihnen ausdrücklich für Ihren jahrzehntelangen beruflichen Einsatz danken. Wer wie Sie bereits als junger Mensch Verantwortung übernommen und anschließend mehr als 35 Jahre im Schicht- und Nachtdienst gearbeitet hat, leistet einen wichtigen Dienst für unsere Gesellschaft.
Ich kann gut nachvollziehen, dass die Diskussion über die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren bei vielen Beschäftigten in Pflege, Handwerk, Industrie oder anderen belastenden Berufen Sorgen auslöst. Gerade Schicht- und Nachtarbeit stellen besondere körperliche und psychische Anforderungen dar, die häufig unterschätzt werden.
Gleichzeitig stehen wir vor einer erheblichen demografischen Herausforderung. Immer weniger Erwerbstätige finanzieren die Renten einer steigenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern. Deshalb halte ich die grundsätzliche Empfehlung der Alterssicherungskommission für richtig, die Lebensarbeitszeit stärker an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Ohne Reformen würden die Belastungen für jüngere Generationen durch höhere Beiträge, höhere Steuerzuschüsse oder sinkende Rentenansprüche deutlich zunehmen.
Das bedeutet aber nicht, dass die besonderen Belastungen langjährig Beschäftigter ignoriert werden dürfen. Gerade Ihr Beispiel zeigt, dass die Frage nicht allein anhand der medizinischen Erwerbsfähigkeit beantwortet werden kann. Wer jahrzehntelang Nacht- und Schichtdienst geleistet hat, ist häufig formal arbeitsfähig, trägt aber dennoch erhebliche gesundheitliche Belastungen.
Deshalb halte ich es für wichtig, dass wir bei künftigen Reformen die Situation besonders belasteter Berufsgruppen sorgfältig berücksichtigen. Dazu gehören aus meiner Sicht bessere Möglichkeiten für altersgerechte Arbeitszeitmodelle, flexiblere Übergänge in den Ruhestand und eine stärkere Berücksichtigung langjähriger Belastungen durch Schicht- und Nachtarbeit.
Auch Ihre Anmerkung zum Nachtdienst im höheren Alter ist berechtigt. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Folgen langjähriger Nachtarbeit haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Ich halte es daher für sinnvoll, zu prüfen, ob Beschäftigte in besonders belastenden Schichtsystemen mit zunehmendem Alter bessere Möglichkeiten erhalten sollten, aus dauerhaften Nachtdiensten auszusteigen. Eine pauschale gesetzliche Altersgrenze erscheint mir dabei weniger zielführend als praxisnahe Lösungen, die den jeweiligen Beruf und die individuelle Situation berücksichtigen.
Vielen Dank, dass Sie mir Ihre Erfahrungen geschildert haben.
Mit freundlichen Grüßen
Henri Schmidt MdB

