Wie stehen Sie zur Neuauszählung der Bundestagswahl ?. Angesehene Experten sehen diese Notwendigkeit, wegen des knappen Ergebnisses des BSW bei der Bundestagswahl als zwingend notwendig an.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses haben sich die Mitglieder*innen des Wahlprüfungsausschusses einvernehmlich Anfang September dazu entschieden, dass ein Zwischenstand zu den Einsprüchen des BSW nach außen kommuniziert werden kann. Normalerweise ist das nicht der Fall.
Insgesamt sind gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 beim Deutschen Bundestag 1.031 Einsprüche eingegangen. Das BSW hat am 23. April 2025 drei Einsprüche eingelegt, die einerseits auf eine Neuauszählung der abgegebenen Stimmen, andererseits auf eine Ungültigerklärung der Bundestagswahl gerichtet sind. Der Wahlprüfungsausschuss behandelt den auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch prioritär. Nach den Vorschriften des Wahlprüfungsgesetzes tritt der Ausschuss in eine Vorprüfung ein, im Rahmen derer insbesondere Stellungnahmen der Wahlbehörden auf Bundes- und Landesebene eingeholt werden können. Zum umfangreichen Vorbringen des BSW wurden Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin und aller Landeswahlleitungen eingeholt, die am 4. Juli 2025 beim Sekretariat des Wahlprüfungsausschusses eingegangen sind. Dem Verfahrensbevollmächtigten des BSW wurde die Möglichkeit gegeben, hierauf zu erwidern. Dessen umfangreicher Schriftsatz ist am 26. August 2025 beim Deutschen Bundestag eingegangen und wird derzeit ausgewertet. Es wird geprüft, ob zur Entscheidung über den Einspruch weitere Informationen bzw. Verfahrensschritte erforderlich sind
Danach werden im nächsten Schritt die Berichterstatter*innen dem Ausschuss einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Bollmann

