Halten Sie es für verfassungsrechtlich zulässig, über Anforderungen wie eine zwingende Notwendigkeit und eine Entschädigung zum Verkehrswert die Anwendung von Artikel 15 GG faktisch zu verhindern?
Sehr geehrter Herr Bollmann,
mit großer Sorge verfolge ich die Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, durch ein sogenanntes Investitionsschutzgesetz die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände erheblich zu erschweren oder faktisch zu verhindern.
Ich halte dieses Vorhaben sowohl aus verfassungsrechtlicher als auch aus demokratischer Perspektive für äußerst problematisch.
Artikel 15 des Grundgesetzes sieht die Möglichkeit der Vergesellschaftung ausdrücklich vor. Die Sozialdemokratie hat bei seiner Entstehung eine maßgebliche Rolle gespielt. Umso mehr irritiert es mich, dass ausgerechnet eine Bundesregierung mit SPD-Beteiligung die Anwendung dieser Verfassungsbestimmung erheblich einschränken möchte.
Hinzu kommt, dass sich SPD, Grüne und Linke in Berlin im Rahmen ihrer Sondierungen auf die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände verständigt haben.
Der Plan des BReg würde Einseitig Investoreninteressen über Mieterwohl stellen und den Grundgesetzartikel aushäen.
MfG