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Hendrik Bollmann
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Frage von Mara P. •

Werden Sie der Abschaffung des IFG zustimmen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre E-Mail bezüglich des Informationsfreiheitsgesetzes. Ob ich einer Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes zustimmen werde, hängt von der Ausgestaltung der Novelle ab. Einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft werde ich nicht zustimmen. 

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.

Mir ist bewusst, dass die Formulierung: „Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können" Ängste und Misstrauen auslöst. Vielfach wird die Kritik geäußert, dass Nichtregierungsorganisationen ausgeschlossen werden. Außerdem besteht die Befürchtung, dass man einen Grund für die Akteneinsicht angeben muss, dieser nicht anerkannt wird und die Akteneinsicht verweigert wird.

Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.

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