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Helge Lindh
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Frage von Ludger P. •

Warum läßt sich der Bundestag bei der Entscheidung über eine Neuauszählung soviel Zeit und was werden Sie zu tun, damit es zu einer korrekten Ermittlung des Ergebnisses der letzten BT-Wahl kommt?

Hallo Herr Lindh, bei der letzten BT-wahl fehlten dem BSW 0,019 % Prozent zum Einzug in den BT. Jedoch kam es nachweislich zu systematischen Zählfehlern zulasten des BSW: Stimmen für das BSW wurden anderen Parteien zugeordnet oder zu Unrecht als ungültig verbucht. https://www.focus.de/politik/deutschland/dem-wagenknecht-krimi-droht-ein-nachspiel-es-gefaehrdet-die-schwarz-rote-koalition_8d516199-9eba-4087-90de-c8577309f23b.html

Eine Entscheidung über den Einspruch des BSW beim Wahlprüfungsausschuss des BT steht über 7 Monate nach der Wahl immer noch aus. In Mühlheim (NRW) forderte die SPD wegen Unregelmäßigkeiten und knappen Wahlausgangs eine komplette Neuauszählung der Stimmen zur Bürgermeisterwahl. Schon am 7. Oktober soll neu ausgezählt werden, „auch im Sinne der Demokratie“, wie es von der SPD heißt. Die rasche Neuauszählung bei knappen Ergebnissen und erkennbaren Unregelmäßigkeiten sollte in einer funktionierenden Demokratie selbstverständlich sein, auch wenn es das BSW betrifft.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zu der ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen und der Auszählung der Stimmen. Ich kann gut nachvollziehen, dass Verzögerungen bei der Bearbeitung von Einsprüchen für Unverständnis sorgen und den Wunsch nach einer zügigen Klärung wecken. Ich möchte daher den Sachstand kurz näher erläutern.

Zum aktuellen Stand: Gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind insgesamt 1.031 Einsprüche eingegangen. Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) wird vom Wahlprüfungsausschuss des Bundestages unter diesen ganzen Einsprüchen priorisiert behandelt. Nach den Vorschriften des Wahlprüfungsgesetzes erfolgt zunächst eine Vorprüfung, in der unter anderem Stellungnahmen der Bundes- und Landeswahlbehörden eingeholt werden. Diese sind mittlerweile eingegangen, ebenso wie die Erwiderung des BSW. Der Ausschuss prüft derzeit, ob weitere Informationen oder Verfahrensschritte erforderlich sind. Anschließend werden die Berichterstatter dem Ausschuss einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.

Ich möchte betonen, dass der Bundestag an die Verfahrensregeln gebunden ist. Jede Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses wird ernst genommen und muss sorgfältig behandelt werden, um die Rechtmäßigkeit der Wahl und das Vertrauen in unsere Demokratie zu wahren. Sobald der Ausschuss eine Empfehlung oder Entscheidung veröffentlicht, wird diese entsprechend umgesetzt und öffentlich bekannt gemacht.

Sehr geehrter Herr P., ich danke Ihnen für Ihr Engagement für die demokratischen Prozesse in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen
Helge Lindh, MdB

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