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Helge Braun
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Frage von Christian M. •

Frage an Helge Braun von Christian M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Braun,
wen genau möchten Sie denn mit der noch stärkeren Einschränkung der Grundrechte von Nichtgeimpften schützen? Die Ungeimpften, oder die Geimpften?
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Mussnig

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

inzwischen besteht in Deutschland ein Impfangebot für alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 12. Lebensjahr. 

Die in Deutschland hauptsächlich eingesetzten Impfstoffe vermitteln auch gegen die derzeit vorherrschende Delta-Variante des Corona-Virus eine sehr gute Immunität. Der Schutz davor, sich überhaupt anzustecken, liegt bei über 80%. Geimpfte, bei denen nach einem Kontakt mit einem Corona-Infizierten das Virus nachgewiesen wird, bleiben zu großen Teilen symptomfrei oder haben nur milde Symptome. Die Sterblichkeit wird um über 90% reduziert. Deshalb ist es absolut sinnvoll, dass insbesondere alle Erwachsenen das bestehende Impfangebot unbedingt wahrnehmen. Damit schützt man sich selbst und andere auch.

Wer sich dennoch nicht impfen lassen möchte, obwohl keine Kontraindikation besteht, zieht in seiner individuellen Abwägung das Risiko der Erkrankung dem Risiko der Impfung vor. Deshalb rechtfertigt der individuelle Schutz dieser Personengruppe keine weiteren Einschränkungen für andere, das habe ich ja auch bereits mehrfach öffentlich betont. Allerdings gibt es weiterhin ein Schutzbedürfnis der Kinder bis zum Erreichen des 12. Lebensjahres, ein Schutzbedürfnis von Personen, die sich nicht impfen lassen können und es gibt gesellschaftliche Schutzbedürfnisse -einschließlich der Geimpften-. Zu diesen gesellschaftlichen Schutzbedürfnissen gehört insbesondere, dass eine Überlastung des Gesundheitswesens vermieden werden muss. Diese ist leider nicht ausgeschlossen, weil immer noch zu viele Menschen in Deutschland weder geimpft noch genesen und damit ohne jede Immunität sind (Stand Mitte September 2021: Rund 27 Mio. in D). Konkret wäre es für die geimpfte Bevölkerung nicht zumutbar, dass erneut geplante Operationen wegen einer hohen vierten Coronawelle mit vielen Ungeimpften in den Krankenhäusern abgesagt werden. Deshalb ist es gerechtfertigt, die Ausbreitung der Infektion je nach Infektionsdynamik wie derzeit von den Bundesländern praktiziert durch abgestufte Konzepte, die beispielsweise Quarantäne, Testpflichten oder Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte beinhalten, zu kontrollieren. Dabei ist der wesentliche Maßstab nicht mehr nur die Zahl der Neuinfektionen, sondern insbesondere die Zahl der Infizierten, die stationär behandelt werden müssen. Die stationäre Behandlung ist nach der WHO-Klassifizierung das Merkmal für einen schweren Verlauf von Corona. Damit wird noch einmal deutlich, dass asymptomatische Verläufe und leichte Erkrankungen jenseits der Basismaßnahmen keine Grundlage für Beschränkungen mehr bilden.

Mit freundlichen Grüßen
Helge Braun

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