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Heike Winzent
SPD
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Frage von Monika L. •

Wären Sie bereit, sich für die Prüfung eines AfD-Verbotes durch das Bundesverfassungsgericht einzusetzen? Freundliche Grüße- Monika L.

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Antwort von SPD

Guten Tag, zunächst möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen. Wie Sie wissen, legt Abgeordnetenwatch die Profile eigenständig an. In meinem Profil war leider eine veraltete E-Mail-Adresse hinterlegt. Wir haben das Profil jetzt neu "aufgesetzt". Da die Frage eines möglichen AfD-Verbotes nach wie vor von Relevanz ist, möchte ich Ihnen hierzu antworten. Wie Sie wissen, entscheidet über ein Parteiverbot das Bundesverfassungsgericht. Antragsbefugt sind ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung. Voraussetzung für einen entsprechenden Antrag ist natürlich eine Prüfung im Hinblick auf das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Verbotsantrag. Deshalb unterstütze ich das Anliegen, ein entsprechendes Verbot zu prüfen. Im übrigen sind bei bundesweit organisierten Parteien die Länder -genauer gesagt die Landesregierungen- nicht antragsberechtigt. Dennoch wird sich der Landtag des Saarlandes in Kürze mit dieser Frage beschäftigen, da entsprechende Petitionen eingereicht werden. Diesem Petitionsverfahren möchte und kann ich allerdings nicht vorgreifen. Mit freundlichen Grüßen H.W.

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