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Heike Hofmann
SPD
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Frage von Gudrun E. •

Frage an Heike Hofmann von Gudrun E. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Hofmann,
ich bitte Sie, den Wählern zur 17. Landtagswahl zu erklären, wie die SPD die Bindung der Richter an Recht und Gesetz zukünftig garantieren wird?
In Ihrem Rechtspolitischen Rundbrief habe ich dazu keine Hinweise gefunden.
Da die Unabhängigkeit der Richter (1. Halbsatz in Art. 97 GG) derzeit höherwertig ist, als die Bindung der Richter an Recht und Gesetz (2. Halbsatz Art. 97 GG), sind in ganz Deutschland und auch sehr häufig in Hessen, grobe Verwerfungen in der Rechtsprechung zu beobachten. Die offiziellen Medien berichten darüber sehr verhalten. Als Gegenwehr findet der interessierte Internetbenutzer desto mehr Berichte in den von Bürgern geschaffenen Informationsforen.
Solange Richter sich für ihre Entscheidungen wegen der „richterlichen Unabhängigkeit“ weder vor dem Bürger, noch vor einer Ombudsstelle (wie zum Beispiel in Schweden) für ihre Nichtbeachtung der Gesetze und der BGH Entscheidungen verantworten müssen, verführt die unbegrenzte Macht der Richter auch zu sogenannten „unabhängigen“, tatsächlich, nicht gesetzeskonformen Entscheidungen zu Lasten von rechtsuchenden Bürgern.
Sollten Sie mich nun auf weitere Rechtswege verweisen wollen, bitte ich Sie vorher unter www.hu-marburg.de Rubrik „Justiz“ vom 13.08.2007 „Der Mandant, ein Spielball zwischen Gerichten und Rechtsanwalt“ nachzulesen. Dort wird an einem Beispiel geschildert, wie die Justiz die Rechtswege auch verhindern kann.
Der Publizist Henryk M. Broder beschreibt in seinem Kommentar „Sensibelchen in schwarzen Roben“ vom Dez. 2007 die Justiz als „ein geschlossenes, hierarchisch strukturiertes Biotop, dass sich so gut wie jeder gesellschaftlichen Kontrolle entzieht.“
Die gleiche Frage, wie Ihnen, hatte ich in diesem Forum dem hessischen Justizminister Banzer (CDU) gestellt. Die Frage ist bisher unbeantwortet geblieben.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Hoffmann,

vielen Dank für Ihre Email vom 29. Dezember 2007.

Die Gewaltenteilung ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie. Leidvoll mussten wir in unserer Geschichte erfahren, was es bedeuten kann, wenn sich alle Macht in einer oder wenigen Personen vereinigt. Daher sind Legislative, Exekutive und Judikative getrennt, wenn auch mit gewissen Verschränkungen. Die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Judikative ist, wie sich ganz richtig schreiben, durch Art. 97 GG garantiert. Abgesichert wird die Bindung der Judikative an die Gesetze durch den Straftatbestand der Rechtsbeugung in § 339 StGB.

Daneben hat sich die hessische SPD gegen die Einführung eines Ombudsmanns im Bereich der Justiz ausgesprochen, da nach unserer Auffassung durch das über lange Jahre erprobte und bewährte Rechtsmittelsystem ausreichende Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen.

Darüber hinaus besteht auch Rechtsschutz durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die gegenüber jedem Beamten, also auch einem Richter statthaft ist oder der Einlegung einer Petition.

Einem Fehlverhalten von Rechtsanwälten, wie es in dem von Ihnen genannten Beispiel wohl vorliegt, kann durch Regressklagen gegen den Anwalt sowie durch eine Rüge bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer, die zu einem Entzug der Zulassung führen kann, sehr effektiv begegnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Hofmann

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