Ist im neuen Bundesberatungsnetzwerk Azubi-Wohnen Barrierefreiheit mitgedacht – sowohl für Azubis mit Behinderung als Zielgruppe als auch beim Zugang zum Netzwerk selbst und beim vermittelten Wohnraum
Sehr geehrte Frau Heubach,
als Berichterstatterin Ihrer Fraktion für Azubi-Wohnen werben Sie öffentlich für das am 14.10.2026 gestartete Bundesberatungsnetzwerk Azubi-Wohnen. In der Pressemitteilung des BMWSB werden ausdrücklich „die Auszubildenden selbst” als Zielgruppe genannt, Barrierefreiheit wird jedoch an keiner Stelle erwähnt.
Daher meine Fragen:
Können sich Auszubildende und Bewerber:innen mit Behinderung an das Netzwerk wenden, wenn sie barrierefreien Wohnraum suchen – und ist der vermittelte Wohnraum umfassend barrierefrei, also nicht nur rollstuhlgerecht, sondern auch sensorisch und kognitiv zugänglich?
Ist sichergestellt, dass Kontaktaufnahme und Beratung selbst barrierefrei sind, sodass auch gehörlose, blinde oder anderweitig beeinträchtigte Menschen das Angebot nutzen können?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

