Wann werden Sie sich im Bundestag für die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung stark machen?
Der Bewertungsausschuss wertete die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen spontan zum 1.4.26 um 4,5 % ab - bei der schon am schlechtesten honorierten Gruppe innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung.
Eine Einsparung gerade am ambulant psychotherapeutischen Sektor ist daher absolut nicht nachvollziehbar.
Zugleich ist die Finanzierung der Weiterbildung nach dem neuen Psychotherapeutengesetz noch immer nicht gesichert.
Das bedeutet: Wir steuern sehenden Auges auf eine immense Versorgungskrise zu und dies bei aktuell steigendem Bedarf und den bereits horrenden Wartezeiten (6-8 Monate) aufgrund einer insuffizienten Anzahl an GKV-Sitzen, so auch in Ihrem Wahlkreis: die ambulant psychotherapeutische Versorgung in Augsburg ist direkt davon betroffen.
Handlungsbedarf ist daher dringend geboten! Es ist ein absolutes Unding, auf dem Rücken psychisch Erkrankter Sparpolitik nach Rasenmähermethode zu betreiben.
Diese katastrophale Lage fordert Ihr politisches Engagement auf Bundesebene.

