Wann werden Sie sich im Bundestag für die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung stark machen?
Der Bewertungsausschuss wertete die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen spontan zum 1.4.26 um 4,5 % ab - bei der schon am schlechtesten honorierten Gruppe innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung.
Eine Einsparung gerade am ambulant psychotherapeutischen Sektor ist daher absolut nicht nachvollziehbar.
Zugleich ist die Finanzierung der Weiterbildung nach dem neuen Psychotherapeutengesetz noch immer nicht gesichert.
Das bedeutet: Wir steuern sehenden Auges auf eine immense Versorgungskrise zu und dies bei aktuell steigendem Bedarf und den bereits horrenden Wartezeiten (6-8 Monate) aufgrund einer insuffizienten Anzahl an GKV-Sitzen, so auch in Ihrem Wahlkreis: die ambulant psychotherapeutische Versorgung in Augsburg ist direkt davon betroffen.
Handlungsbedarf ist daher dringend geboten! Es ist ein absolutes Unding, auf dem Rücken psychisch Erkrankter Sparpolitik nach Rasenmähermethode zu betreiben.
Diese katastrophale Lage fordert Ihr politisches Engagement auf Bundesebene.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage in der Sie mich auf die Absenkung der Honorare von Psychotherapeut:innen durch die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten aufmerksam machen. Seien Sie versichert, dass meine Fraktion und ich dieses Thema sehr ernst nehmen und wir Ihre Verunsicherung und Ihren Unmut nachvollziehen können. Für uns ist klar, dass dies kein gutes Signal für die Betroffenen und ihre konkrete psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen besonderen Schwerpunkt auf die mentale Gesundheit der Menschen und eine ausreichende Versorgung mit Unterstützung im Koalitionsvertrag festgelegt haben.
Geben Sie mir zunächst die Gelegenheit, zu diesem Vorgang einordnend Stellung zu nehmen.
Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und dazugehörigen Vergütungen für Leistungen werden in Deutschland in der Selbstverwaltung gefällt. Während der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen bzw. das Verfahren für das Zustandekommen von Entscheidungen regelt, sind es hier der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) für die Krankenkassenseite und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die Leistungserbringer, die die Honorarhöhen in der Versorgung selbstständig aushandeln.
Der GKV-SV und KBV bilden gemeinsam den paritätisch besetzten Bewertungsausschuss (vgl. § 87 SGB V). Die KBV als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt dabei die Vergütungsinteressen von niedergelassenen Ärzt:innen einschließlich der Psychotherapeut:innen wahr. Können GKV-SV und KBV keine Einigung in Vergütungsfragen erzielen, wird als Schlichtungsmechanismus der Erweiterte Bewertungsausschuss einberufen. Dabei wird der Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert, die dann einen möglichst ausgleichenden und objektiven Beschluss herbeiführen sollen.
Zum konkreten Fall:
GKV-SV und KBV sind gesetzlich verpflichtet die Honorarhöhen in der psychotherapeutischen Versorgung jährlich und damit regelhaft zu überprüfen und ggf. auf Grundlage aktueller Daten anzupassen. Nachdem sich die Selbstverwaltungspartner im vorliegenden Fall über die Höhe der zukünftigen Psychotherapeutenhonorare nicht einigen konnten, kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nunmehr eine Absenkung der Honorare vorsieht. Die Parteien haben in Folge des Schlichtungsspruches unterschiedliche Sichtweisen auf die konkrete Entscheidung. Beiden Parteien steht nun auch eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung offen. Die KBV hat diesen Weg bereits angekündigt.
Unabhängig davon nehmen wir die möglichen Auswirkungen sehr ernst. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine stabile und gut erreichbare Versorgung von zentraler Bedeutung. Viele Patient:innen warten bereits heute lange auf einen Therapieplatz. Das Bundesministerium für Gesundheit prüft derzeit, welche Auswirkungen die Entscheidung auf die Versorgung haben kann und welche Maßnahmen gegebenenfalls zu ergreifen sind, sollten negative Auswirkungen zu erwarten sein.
Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns weiterhin maßgeblich. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert bleibt.
Herzliche Grüße
Heike Heubach, MdB

